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AGBs

Geltungsbereich

Das Angebot von HUEVO Werbemittel richtet sich ausschließlich an gewerbliche Unternehmen (im Sinne des §14 BGB). Alle Angebote, Bestellungen, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß unserer AGB. Die nachstehenden Bedingungen werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages und der Annahme der Ware anerkannt, auch dann, wenn in seinen Bestellformularen anders lautende Bedingungen angegeben worden sind. Abweichungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Ist irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen hiervon nicht berührt.

Angebot und Preise

a. Sämtliche Angebote von HUEVO Werbemittel sind freibleibend, Muster unverbindlich. Beschreibungen und angegebene Maße (wie Farbbezeichnungen oder Größenangaben) sind ungefähr, sie können je Charge variieren. Sie unterliegen keinen Normen und berechtigen somit zu keiner Beanstandung. Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

b.. Wenn der Auftrag nicht erteilt wird, sind wir berechtigt, eine Vergütung für Entwürfe, Beratung und Berechnungen zu verlangen. 

c. Wenn für von uns erstellte Korrekturen innerhalb von 6 Wochen keine Freigabe erfolgt, berechnen wir die Bearbeitung. 

d. Muster werden grundsätzlich berechnet (Stückpreis + Versandkosten) und sind von Umtausch oder Rücksendung generell ausgeschlossen. 

e. Unsere Preise sind auf Basis der aktuell gültigen Werkstoffpreise, Löhne und Fremdkosten kalkuliert. Außerdem liegen aktuelle Wechselkurse der Preisbasis zu Grunde. Sollten sich diese bis zur Lieferung erhöhen, so sind wir befugt, angepasste Preise in Rechnung zu stellen. Der Besteller erklärt sich hiermit schon jetzt einverstanden. Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Bestellers ändern hieran nichts. Preiserhöhungen sind dem Käufer unmittelbar mitzuteilen. Dieser hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntgabe den betreffenden Artikel zu stornieren. Preiserhöhungen, welche kein Recht auf Stornierung geben, sind Steuererhöhungen, geänderte Einfuhrzölle oder andere zu Lasten des Verkäufers gehende Abgaben, nachdem der Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Entwürfe, Muster, Werkzeuge, technische Angaben, Abweichungen, Lohndruck etc.

a. An Entwürfen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Sofern wir Taschen oder andere Produkte nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, die der Besteller uns übergeben hat, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte, solche Gegenstände herzustellen oder zu liefern, so sind wir nicht verpflichtet, die Rechtslage nachzuprüfen, aber berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten und des entgangenen Gewinns zu verlangen. Der Besteller verpflichtet sich außerdem, uns unverzüglich von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die damit zusammenhängen. Für alle Schäden, die uns aus der Geltendmachung vom Schutzrecht durch Dritte entstehen, hat der Besteller uns schadlos zu halten.

b. Werden Korrekturen verlangt, so haftet der Besteller selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Text- oder Bildänderungswünschen, etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir dafür keine Haftung. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, dass der Besteller die übermittelten Angaben schriftlich bestätigt.

c. In Anbetracht unserer Konstruktionsleistung bleiben Werkzeuge, Siebe, sonstige Einrichtungen und Druckvorlagen unser ausschließliches Eigentum.

d. Erhalten wir von unseren Kunden Datenträger mit Grafik- oder anderen Daten, gehen wir davon aus, dass es sich um Sicherungskopien handelt. Eine Gewährleistung können wir für diese Datenträger nicht übernehmen.

e. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Abweichungen produkt- und produktionsbedingt in Verarbeitung, Ausführung und Material sowie beim Druck in der Farbigkeit, beim Stand und im Ergebnis auftreten können. Aus technischen Gründen können Maßabweichungen bis zu 10% auftreten. Reklamationen bezüglich der aufgeführten Abweichungen sind ausgeschlossen.

f. Farbwerte und Motivtreue halten wir im Rahmen der für den Textil-, Sieb-, Tampon- oder anderer Druckverfahren üblichen Toleranzen ein. Geringe Farbabweichungen bei eingefärbter Ware innerhalb einer Lieferung müssen akzeptiert werden.

g. Bei Wiederholungsaufträgen kann es produktionstechnisch bedingt zu Farbabweichungen oder Modelländerungen kommen. Unerhebliche Abweichungen gewähren keine Ansprüche. Um den gleichen Farbton einer alten Lieferung zu treffen, wird ein Produktionsmuster der alten Lieferung benötigt. Dieses Produktionsmuster ist an eine extra mitgeteilte Adresse von Seiten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Wird kein altes Produktionsmuster für einen Wiederholungsauftrag zur Verfügung gestellt, können später auch keine Reklamationen auf Grund eines alten Produktionsmusters anerkannt werden.

Grüner Punkt

Wir gehen davon aus, dass es sich bei der Bestellung sämtlicher Taschen und anderer Werbemittel um reine Werbeartikel handelt, die nicht unter die Verpackungsverordnung fallen.

Lieferbedingungen und Fristen

a. Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder berechtigen nicht zu zahlen. Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist zu bewilligen. Es gilt eine Auslauffrist von 18 Tagen . Befindet sich HUEVO Werbemittel in der Unmöglichkeit, auch in dieser Auslauffrist zu liefern, hat der Käufer das Recht, die Stornierung der betreffenden Position zu fordern. Auch dann können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Lieferungen finden unmittelbar an den Käufer auf dem Wege der Speditionsbeförderung mit LKW oder Paketdienst statt. Frachtkosten und Risiko gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird von HUEVO Werbemittel gegen Gefahren aller Art nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers auf dessen Kosten versichert.

b. Lieferung in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet. Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte. Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf.

c. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % behalten wir uns vor, da sie aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

d. Beim Textildruck muss mit bis zu 3% Ausschuss gerechnet werden. Rechnungsabzug diesbezüglich ist nicht möglich.

e. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen.

f. Von HUEVO Werbemittel unvertretbare Umstände, die die Auslieferung unmöglich machen oder verzögern, berechtigen HUEVO Werbemittel weiterhin zur Lieferung der Ware, auch nach der Auslauffrist von 18 Tagen. HUEVO Werbemittel kann in diesem Falle auch vom Auftrag zurücktreten. Als von HUEVO Werbemittel nicht vertretbare Umstände (dies gilt für Deutschland und die Herstellungsländer China und Indien sowie entsprechende Transportdestinationen und -wege) gelten z.B.: Krieg, Aufruhr, Aufstand, Diebstahl, Sabotage, Überschwemmung, Feuer, Sturm, Boykott sowie behördliche Maßnahmen oder Verzögerungen bei der Erlangung von Ein- und Ausfuhrdokumenten.

g. Abnahmeverpflichtung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb der Lieferfrist, verlängert um die Auslauffrist von 18 Tagen, abzunehmen. Bleibt der Käufer trotz schriftlicher Aufforderung damit im Rückstand, hat HUEVO Werbemittel das Recht, ohne nähere Inverzugsetzung Zahlung des Kaufpreises des noch nicht abgenommenen Teils des betreffenden Auftrages zu fordern. Das Recht auf Entschädigung in Höhe von 15 % des stornierten Auftragswertes bleibt HUEVO Werbemittel vorbehalten.

Auslandslieferungen

Alle Geschäfte und Verkäufe in das Ausland sind auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossen. Über alle Rechte aus diesem Vertragsverhältnis entscheidet ausschließlich deutsches Recht. Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zzgl. Anwaltsgebühren. Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an.

Zahlungsbedingungen

a. Unsere Rechnungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind innerhalb von 8 Tagen rein netto zahlbar. Erstkunden beliefern wir per Vorauskasse. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur per Nachnahme, Vorauskasse oder anderen mit dem Kunde zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern. 

b. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro für die zweite Mahnung und 10 Euro für jede weitere Mahnung fällig. Verzugszinsen werden entsprechend des banküblichen Zinssatzes berechnet. Ferner sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen, ohne Abzug sofort zahlbar.

Rücktrittsrecht

Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtung frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen. HUEVO Werbemittel behält sich vor, die Kreditwürdigkeit mit Hilfe von Agenturen wie Creditreform oder Schufa zu prüfen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf alle Verträge mit HUEVO Werbemittel ist deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.

Mängelrügen

a. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.

b. Rechtzeitig gerügte Warenmängel berechtigen den Käufer nicht zur Minderung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Minderungsansprüche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl mängelfreie Ersatzware liefert gegen Rückgabe der gelieferten mangelhaften Ware. Sind diese Möglichkeiten seitens HUEVO Werbemittel nicht zu erfüllen, kann HUEVO Werbemittel zur Rückerstattung des Netto- Rechnungspreises zzgl. Frachtkosten verpflichtet werden. Irgendwelche weiteren Ersatzansprüche scheiden grundsätzlich aus. Der Käufer kann also auch keinen Schadenersatz fordern. Das Risiko der Rücksendung trägt der Käufer.

Umtausch

Ein Umtausch unbedruckter Artikel kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- und Portokosten sowie Kosten für Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.

Warenrücksendungen

Überschreitet Käufer das Zahlungsziel, so beansprucht HUEVO Werbemittel , ohne besondere Inverzugsetzung, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Ersatz sonstigen Schadens. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist nicht statthaft, solange ältere Rechnungen noch nicht bezahlt sind.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt und alle Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.

a. Die Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware bis zur vollständigen Bezahlung ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder verpfändet noch sicherheitshalber übereignet werden. 

b. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so wird der Verkäufer entsprechend seinem wertmäßigen Anteil Miteigentümer. Das Eigentums- oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB. Die im Zusammenhang mit der Verarbeitung oder Verwendung des gelieferten Materials bzw. der gelieferten Teile entstehenden Ansprüche des Käufers gegen Dritte werden hierdurch bis zur Höhe der im Zeitpunkt der Weiterverarbeitung/Verwendung noch offenen Kaufpreisforderungen an den Verkäufer abgetreten. Hierzu bedarf es keiner besonderen Abtretungserklärung. Solange der Käufer seine eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt, bleibt er ermächtigt, die zedierten Forderungen einzuziehen. Kommt er jedoch seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann der Verkäufer die Zession offenlegen und Zahlung unmittelbar von den Abnehmern des Käufers verlangen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer sofort mitzuteilen.

Zustand der Ware

Es ist dem Käufer nicht gestattet, den Zustand der Produkte zu ändern. Darunter ist zu verstehen, dass angebrachte Markenzeichen geändert oder andere Markenzeichen angebracht werden. Bei Verletzung dieser Bestimmung hat HUEVO Werbemittel das Recht, beim Käufer eine Geldstrafe von 10.000 Euro sofort einzufordern.

HUEVO Werbemittel Petra Melzer